regulatorische Beratung für DiGA
Marksen Company ist Ihre spezialisierte Boutique-Beratung für Ärzte, Zahnärzte, MedTech-Unternehmen und Pharmahersteller. Wir navigieren komplexe Regulierungen, erschließen Märkte und bauen nachhaltige Geschäftsmodelle auf.

Praxisberatung für Ärzte, Zahnärzte und MVZ
Von der Gründung über die Übernahme bis zur Optimierung Ihrer Praxis. Wir begleiten Sie durch regulatorische Anforderungen, Abrechnungsfragen und Patientengewinnung.
MedTech, Medizinprodukte und Digital Health
Regulatorische Compliance, MDR, IVDR und DiGA-Zulassung. Wir navigieren die komplexe Regulierungslandschaft für Ihre Produktentwicklung und Markteinführung.
Pharma und Life Sciences
Market Access, Erstattung und Compliance im Gesundheitswesen. Wir unterstützen Sie bei Vertriebsstrategien und regulatorischen Anforderungen auf dem europäischen Markt.
Beratung DiGA Fasttrackverfahren
Die Digitalisierung verändert die Versorgungslandschaft grundlegend. Marksen Company berät Hersteller, Start-ups und etablierte Unternehmen aus dem Bereich Digital Health bei der strategischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Einführung digitaler Gesundheitslösungen. Unsere Beratung vereint medizinisches Verständnis, wirtschaftliche Analyse und regulatorische Expertise.
Senior Consultant und Volljurist Marksen Ouahes verfügt über eine 14-jährige spezialisierte juristische Praxiserfahrung im Medizin-, Vertrags- und Vergütungsrecht und integriert dieses Wissen in die strategische Umsetzung und Prozessstrukturierung.
Marksen Company unterstützt Unternehmen beim Markteintritt digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und bei der Implementierung telemedizinischer Versorgungsmodelle. Neben Fragen der Zweckbestimmung und Marktzulassung sind insbesondere jene Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der Schnittmenge von Medizinprodukterecht, Datenschutzrecht (DSGVO), Vergütungssystematik und Versorgungsstruktur ergeben.Wir übernehmen für Sie die strategische Kommunikation mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – von der Antragseinreichung bis zur Begleitung des Bewertungsverfahrens. Fordert das BfArM zusätzliche Informationen oder Nachweise an, bereiten wir die Antworten innerhalb der gesetzten Fristen vor. So vermeiden wir Verfahrensverzögerungen und unterstützen den reibungslosen Ablauf des dreimonatigen Bewertungsverfahrens nach § 139e Abs. 3 SGB V.Nach der Listung beginnt die Vermarktung. Wir beraten Sie bei der Preisfindung für die erste freie Preisphase und bereiten Sie frühzeitig auf die Erstattungsbetragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vor, da der vereinbarte Preis bereits ab dem 7. Monat nach Listung gilt. Eine durchdachte Preisstrategie unter Berücksichtigung von Referenz-DiGAs und Evidenzargumenten sichert Ihre nachhaltige Marktpositionierung.

Zulassungsstrategie für digitale Gesundheitsanwendungen
Wir prüfen frühzeitig, ob Ihre digitale Anwendung die gesetzlichen Kriterien für eine DiGA-Aufnahme erfüllt. Hierzu zählen insbesondere:
- Die Klassifizierung als Medizinprodukt niedriger Risikoklasse (in der Regel I oder IIa) nach der Medical Device Regulation (MDR),
- eine Hauptfunktion, die im Wesentlichen auf digitalen Technologien beruht,
- der wissenschaftliche Nachweis eines positiven Versorgungseffekts (pVE) sowie
- die Konformität mit den datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben gemäß DiGAV und den Vorgaben des BSI (insbesondere TR-03161).
Sie erhalten eine fundierte Eignungsanalyse darüber, ob der Fast-Track-Weg nach § 139e SGB V für Ihr Produkt zugänglich ist oder welche Anpassungen vorab erforderlich sind.
Zulassungsstrategie für digitale Gesundheitsanwendungen
Wir begleiten den Aufbau konformer Datenschutz- und IT-Strukturen, klären die regulatorische Abgrenzung zur Nicht-Medizinprodukt- oder Wellness-Anwendung und beraten Sie umfassend zur Erstellung der Technischen Dokumentation gemäß Anhang II und III der MDR. Darüber hinaus entwickeln wir zielgerichtete Zulassungsstrategien, bewerten die infrage kommenden Konformitätsbewertungsverfahren und erarbeiten tragfähige Argumentationsketten zum positiven Versorgungseffekt – sowohl im Bereich des medizinischen Nutzens als auch bei patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen (pSVV).


Evidenz und Nutzennachweis entwickeln
Der Nachweis medizinischer Wirksamkeit ist zentral für die DiGA-Zulassung. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung klinischer Studien oder der Erarbeitung alternativer Evidenzquellen. Unsere Berater kennen die Anforderungen des BfArM und helfen Ihnen, diese effizient zu erfüllen.
DiGA Fasttrackverfahren
Wir begleiten Anbieter durch das Fast-Track-Verfahren zur Aufnahme einer digitalen Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis nach § 139e SGB V — einschließlich der vorgelagerten Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt nach MDR. Wir führen Sie durch die umfangreichen Antragsanforderungen. Gemeinsam erstellen wir alle nötigen Dokumente: DiGA-Beschreibung, Nachweise zu Funktion, Datenschutzkonzept, Info-Sicherheitsnachweise (z.B. gemäß Annex 1 & 2 DiGAV) und Ihr Konzept zur Nutzennachweis-Studie. Wir wissen, wie die Formulare aufgebaut sein müssen, damit Ihr Antrag formal vollständig ist und beraten, welche Anhänge wirklich relevant sind (und welche nicht).

Kundenstimmen
Was unsere Kunden sagen
Starten Sie Ihre DiGA-Zulassung
Wir begleiten Sie von der Strategie bis zur erfolgreichen Listung im DiGA-Verzeichnis.
