Abrechnungsoptimierung und Honorarregressprophylaxe

Abrechnung & Regressschutz

Abrechnungsoptimierung für Ihre wirtschaftliche Sicherheit

Der Honorarbescheid bleibt jedes Quartal hinter dem zurück, was Sie geleistet haben. Die Dokumentationsanforderungen wachsen, die Plausibilitätshinweise der KV häufen sich – und im Hinterkopf läuft die Sorge mit, dass aus einer auffälligen Statistik ein Verfahren wird.

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Was wir konkret leisten

Was Marksen Company anders macht

Hier kommt die fachliche Tiefe nicht aus der Praxisbegleitung, sondern aus der anderen Seite des Tischs: aus 14 Jahren anwaltlicher Vertretung in genau den Verfahren, vor denen Praxen Angst haben. Das ändert, was analysiert wird – und wie beraten wird.

  • Mehr Honorar – ungenutzte EBM-, GOÄ- und GOZ-Potenziale entlang der Rechtsprechung zu Steigerungsfaktoren und Honorarvereinbarungen erschließen.

  • Weniger Risiko – Regressrisiko strukturell senken durch Plausibilitätsdisziplin, Dokumentationsroutinen und eine fortlaufend gepflegte Praxisbesonderheiten-Mappe.

  • Mehr Klarheit – Ihre Abrechnungssituation eingeordnet in den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung: nicht nur was gilt, sondern warum es gilt.

Leistungen

Vier Module der Abrechnungsberatung

Jedes Säule ist in sich abgeschlossen und kann einzeln in Anspruch genommen werden.

Säule 1 · Diagnose

Diagnose

Wo stehen Sie — und wo liegt das Potenzial?

Eine datenbasierte Bestandsaufnahme der gesamten Honorar- und Risikosituation Ihrer Praxis. Wir werten die KV-Bescheide der letzten vier Quartale aus, gleichen sie gegen Fachgruppen-Benchmarks und die einschlägige Rechtsprechung ab und identifizieren die Hebel, die wirklich Wirkung haben.

Sie bekommen
  • Honorar-Potenzialanalyse mit quantifiziertem Zielkorridor
  • GOÄ-/GOZ-Audit mit Steigerungsfaktor-Strategie und Begleitziffern-Check
  • Regress-Risikoaudit mit Heatmap über alle Prüfungsdimensionen
  • Bewertung der RLV-, QZV- und BVV-Ausschöpfung
  • Schriftlicher Bericht mit priorisierten Sofortmaßnahmen

Typische Anlässe: Honorar stagniert · Plausibilitätshinweise häufen sich · Zweitmeinung · Praxisübernahme oder Neugründung.

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Säule 2 · Prävention

Prävention

Wie machen Sie sich strukturell unangreifbar?

Aufbau einer Praxisstruktur, die im Alltag schützt und in jedem Prüfverfahren trägt. Keine generischen Checklisten, sondern Strukturen, die der konkreten Spruchpraxis Ihrer KV und der einschlägigen BSG-Rechtsprechung standhalten — beweisrechtlich belastbar und fortlaufend gepflegt.

Sie bekommen
  • Praxisbesonderheiten-Mappe — laufend gepflegt, prüfungsfest, jederzeit vorlegbar
  • Geprüfte Vorlagen: § 2 GOÄ-Vereinbarung, IGeL-Aufklärung, Sammelerklärungs-Checklisten
  • Team-Schulungen zur operativen Abrechnungspraxis (EBM, GOÄ, GOZ, Dokumentation, Praxissoftware)
  • Strukturen für Delegation, Vier-Augen-Kontrolle und quartalsweises Honorar-Controlling

Typische Anlässe: Diagnose zeigt strukturelle Risiken · Sorge vor Wirtschaftlichkeitsprüfung · neues Team-Mitglied · MVZ- oder BAG-Erweiterung.

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Wo wir starten, hängt von Ihrer Situation ab. Im Erstgespräch sortieren wir das in 30 Minuten.

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Säule 3 · Optimierung

Optimierung

Wie heben Sie aktiv das Potenzial?

Aktive Honorarsteigerung über die formalen Hebel, die kaum eine Praxis konsequent nutzt. Anträge an die KV entscheiden oft darüber, ob das Honorar trotz steigender Patientenzahl stagniert oder mitwächst — aber sie werden in der Standardbearbeitung regelmäßig abgewiesen, wenn die Begründung nicht auf der Argumentationslogik der Spruchpraxis aufbaut. Genau das machen wir anders.

Sie bekommen
  • Anträge auf RLV-, QZV- und BVV-Neufestsetzung
  • QZV-Genehmigungsanträge bei neuer Qualifikation
  • Härtefallanträge bei Vergütungsreform-Auswirkungen
  • Erschließung extrabudgetärer Leistungsbereiche (TSVG, DMP, Vorsorge, Impfungen)
  • Strategische Praxisausrichtung unter Honorar-, Wirtschaftlichkeits- und Verfahrensaspekten
  • Bewertung von MVZ-, BAG- und Kooperationsoptionen
Typische Anlässe
  • Honorar stagniert trotz steigender Fallzahl
  • neue Qualifikation soll abgerechnet werden
  • Vergütungsreform schafft strukturellen Härtefall
  • Entscheidung zu Kooperation oder MVZ steht an
  • Spezialisierungsentscheidung
Was Marksen Company anders machtStandard-Anträge werden in der KV-Verwaltung mit Standard-Begründungen geprüft — und entsprechend häufig abgewiesen. Wir bauen die Begründung entlang der Argumentationsmuster, die in der Spruchpraxis der Beschwerdeausschüsse tatsächlich tragen. Das ist der Unterschied zwischen einer abgelehnten und einer angenommenen Antragsbegründung.
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Schulung

Schulung zur Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung

Verstehen, was ein Prüfverfahren bedeutet — bevor Sie auf einen Bescheid reagieren müssen.

Die meisten Ärzte begegnen dem Prüfungsrecht zum ersten Mal, wenn das Anhörungsschreiben bereits im Briefkasten liegt — im denkbar ungünstigsten Moment. Dabei ist das Verfahren in seinen Grundzügen erlernbar. Wer die Logik der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§§ 106, 106b SGB V), der Plausibilitätsprüfung (§ 106d SGB V) und der sachlich-rechnerischen Richtigstellung versteht, reagiert im Ernstfall strategisch statt reflexhaft.

Das Verfahren verstehen
  • Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung
  • Sachlich-rechnerische Richtigstellung
  • Honorar- und Verordnungsregress
  • Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
  • Verfahrensstadien und zeitlicher Ablauf
Bescheide, Fristen, Belege
  • Anhörungsschreiben, Prüf- und Regressbescheid einordnen
  • Zwingende Fristen und fristwahrende Maßnahmen
  • Tragfähige Stellungnahme und Belegführung
  • Praxisbesonderheiten und kompensatorische Einsparungen
  • Gerichtliche Verfahren in Grundzügen (§ 86b SGG)
Der häufigste FehlerÄrzte antworten auf das erste Anhörungsschreiben reflexhaft, voreilig und auf der falschen Argumentationsebene — und schwächen ihre Position für das gesamte weitere Verfahren. Wer das Verfahren vorher verstanden hat, vermeidet diese Eskalation. Deshalb ist das Wissen über das Prüfverfahren kein Krisen-, sondern ein Präventionsthema.

Formate: Inhouse-Schulung · Webinar · Verbands- und Kammerformat · Online-Selbstlernkurs

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Aus der Praxis

Typische Mandatssituationen

Marksen Company arbeitet streng vertraulich; konkrete Cases mit Praxisnamen oder Kennzahlen werden nicht veröffentlicht. Die folgenden anonymisierten Konstellationen zeigen, in welchen Situationen Mandanten typischerweise zu uns kommen – generische Archetypen ohne quantifizierte Erfolgsversprechen.

Hausärztliche Einzelpraxis nach Plausibilitätsauffälligkeit

Ausgangslage: Mehrfache Plausibilitätshinweise über zwei Quartale, Tagesprofile knapp unter der 12-Stunden-Grenze, Quartalsprofil im Aufgreifbereich.

Ansatzpunkte: Plausibilitätsanalyse mit Aufdeckung struktureller Ursachen (Ziffernketten im PVS, Delegation, Dokumentationsdisziplin), Aufbau eines Quartalsplanungssystems, Teamschulung.

Was Marksen Company liefert: Risikoaudit, Schulung, Prozessumstellung, laufendes Controlling.

Fachärztliche Gemeinschaftspraxis mit RLV-Frust

Ausgangslage: BAG mit zwei Zulassungen, Honorar trotz steigender Fallzahlen gefühlt stagniert, kein systematisches Controlling, keine Antragstrategie.

Ansatzpunkte: Honorar-Potenzialanalyse, Identifikation nicht genutzter QZV-Töpfe, extrabudgetäre Hebel (TSVG, DMP, Vorsorge), Antrag auf RLV-Neufestsetzung.

Was Marksen Company liefert: Potenzialanalyse, Antragsverfahren, Schulung, fortlaufendes Controlling.

Zahnärztliche Einzelpraxis mit Privatabrechnungslücken

Ausgangslage: Hoher Privatpatientenanteil, aber zaghafte Steigerungsfaktor-Praxis, unklare § 2 GOZ-Vereinbarungen, Eigenlabor unsystematisch kalkuliert.

Ansatzpunkte: GOZ-Analyse mit Steigerungsfaktor-Strategie, rechtssichere § 2 GOZ-Vereinbarungspraxis, Neukalkulation Eigenlabor, IGeL-Strategie.

Was Marksen Company liefert: GOZ-Analyse, Vorlagen, Schulung, Prozessbegleitung.

Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits eingeleitet

Ausgangslage: Anhörungsschreiben der Prüfungsstelle wegen Überschreitung des Verordnungs-Durchschnittswerts bei Heilmitteln, Frist läuft, keine vorbereitete Praxisbesonderheiten-Mappe.

Ansatzpunkte: Sofortanalyse des Anhörungsschreibens, schnelle Aufbereitung von Praxisbesonderheiten und kompensatorischen Einsparungen, strukturelle Vorbereitung der Stellungnahme, Organisation des Übergangs in die Verfahrensvertretung.

Was Marksen Company liefert: Verfahrensvorbereitung, Datenaufbereitung, Coaching für den Beschwerdeausschuss-Termin, koordinierte Übergabe.

Über Marksen Company - Herr Ass.iur. Marksen Ouahes
Marksen Ouahes — Volljurist & Senior principal Consultant

Volljurist · 14 Jahre anwaltliche Praxis im ärztlichen Abrechnungsrecht

Zwei juristische Staatsexamina. Vierzehn Jahre als zugelassener Rechtsanwalt mit ausschließlichem Tätigkeitsschwerpunkt im ärztlichen Abrechnungs- und Vertragsarztrecht. Verfahrenspraxis vor Prüfungsstellen, Beschwerdeausschüssen und Sozialgerichten in mehreren Bundesländern. Verhandlungspraxis mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und MVZ-Trägern. Im [Jahr] Niederlegung der Anwaltszulassung aus persönlichen Gründen; Reaktivierung in Vorbereitung. Aktuell als Unternehmensberater mit Schwerpunkt Abrechnungsoptimierung und Honorarregressprophylaxe tätig.

Schwerpunkte
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106, 106b SGB V
  • Plausibilitätsprüfung nach § 106d SGB V
  • Honorarregress und Verordnungsregress
  • Praxisbesonderheiten und besondere Verordnungsbedarfe
  • EBM, HVM-Optimierung, RLV-/QZV-Antragsverfahren
  • GOÄ/GOZ-Privatabrechnung und § 2-Vereinbarungen

Kontakt: office@marksencompany.de · [LinkedIn]

FACHBEITRÄGE

Fachartikel und Praxisleitfäden

Substanz statt Schlagwort. Hier veröffentlichen wir laufend Beiträge zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung im ärztlichen Abrechnungsrecht – als offenes Angebot, ohne Mandat. Wer einen Eindruck von unserer Arbeitsweise gewinnen möchte, findet ihn hier konkreter als in jedem Marketingtext.

Die 10 häufigsten Abrechnungsfehler nach EBM – und was die aktuelle Spruchpraxis dazu sagt

Detailanalyse typischer Fehler entlang der Spruchpraxis der Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse.

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Praxisbesonderheiten erfolgreich geltend machen – was vor der Prüfungsstelle wirklich trägt

Argumentationsmuster aus 14 Jahren Verfahrenspraxis, eingeordnet in die aktuelle Rechtsprechung.

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§ 2 GOÄ-Honorarvereinbarungen rechtssicher aufsetzen – Anforderungen, Musterklauseln, Fallstricke

Mit den maßgeblichen BGH-Entscheidungen und konkreten Mustertexten.

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Wenn die Prüfungsstelle schreibt – der 7-Schritte-Plan für die ersten zwei Wochen

Was Sie sofort tun sollten, was Sie auf keinen Fall tun sollten und welche Fristen zwingend sind.

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Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Praxisgründung beantworten wir hier.

Was ist ein Honorarregress?

Ein Honorarregress ist die nachträgliche Kürzung oder Rückforderung von bereits gezahltem vertragsärztlichem Honorar durch die Prüfungsgremien – etwa weil Leistungen nicht plausibel, nicht wirtschaftlich oder sachlich-rechnerisch unrichtig waren. Davon zu unterscheiden ist der Verordnungsregress, bei dem die Kosten veranlasster Leistungen (Arznei-, Heil-, Hilfsmittel) dem Arzt auferlegt werden. Beide werden über Verrechnung mit künftigen Honorarzahlungen vollzogen.

Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung?

Die Plausibilitätsprüfung (§ 106d SGB V) prüft, ob der Arzt die abgerechneten Leistungen überhaupt erbracht haben kann – maßgeblich sind Zeitprofile (z. B. mehr als 12 Stunden an mindestens drei Tagen im Quartal). Die Wirtschaftlichkeitsprüfung (§§ 106, 106b SGB V) prüft dagegen, ob die erbrachten oder verordneten Leistungen wirtschaftlich waren – gemessen am Fachgruppen-Durchschnitt. Eine Praxis kann also plausibel, aber unwirtschaftlich abrechnen – und umgekehrt.

Welche Fristen gelten bei einem Regress – und welche sind zwingend?

Die Festsetzungsfrist beträgt zwei Jahre ab Erlass des Honorarbescheids (für verordnete Leistungen zwei Jahre ab Ende des betreffenden Kalenderjahres). Die Widerspruchsfrist gegen Bescheide der Prüfungsstelle beträgt einen Monat ab Bekanntgabe – zwingend und nicht verlängerbar; ebenso die Klagefrist beim Sozialgericht. Die Frist zur inhaltlichen Stellungnahme im Anhörungsverfahren ist dagegen oft kürzer, aber bei Bedarf formlos verlängerbar.

Wie kann ich einem Honorarregress vorbeugen?

Regressprophylaxe ist vor allem eine Frage der Struktur und Dokumentation: Praxisbesonderheiten laufend erkennen und belegen, das Verordnungsverhalten quartalsweise gegen den Fachgruppen-Durchschnitt prüfen, Zeitprofile unter den kritischen Schwellen halten, EBM-Mindestzeiten einhalten und Diagnosen vollständig kodieren. Und: das Wissen über das Prüfverfahren im Team verankern, damit auf eine Auffälligkeit strategisch statt reflexhaft reagiert wird.